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Stellungnahme der Sächsischen Vereinigung für Infektionsmedizin e.V. zu den geplanten Regelungen im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und der Notfallreform
Die Versorgung von Menschen mit HIV und die HIV-Prävention gehören zu den hochspezialisierten Bereichen der ambulanten Medizin. Dank moderner antiretroviraler Therapien hat sich die Lebenserwartung von Menschen mit HIV erheblich verbessert. Gleichzeitig führt diese erfreuliche Entwicklung zu einem dauerhaft steigenden Versorgungsbedarf: Die Zahl der zu betreuenden Patientinnen und Patienten nimmt zu, die Menschen werden älter und Multimorbidität, Begleiterkrankungen, Arzneimittelinteraktionen und psychosoziale Belastungen erhöhen die Komplexität der Behandlung.
Auch die HIV-Prävention hat sich weiterentwickelt. Die PrEP ist heute ein wesentlicher Bestandteil einer wirksamen Präventionsstrategie. Mit ihrer zunehmenden Nutzung wächst zugleich der Bedarf an qualifizierter ärztlicher Beratung, Diagnostik und kontinuierlicher medizinischer Begleitung.
Mit der Neuregelung des § 87d SGB V verändern sich ab 2027 die finanziellen Rahmenbedingungen auch für bislang extrabudgetär vergütete Leistungen der HIV- und PrEP-Versorgung. Nachdem diese gesetzliche Entscheidung getroffen ist, kommt es nun darauf an, die regionale Umsetzung so auszugestalten, dass der tatsächliche und weiter steigende Versorgungsbedarf angemessen berücksichtigt werden kann.
Die Daten der Sächsischen Vereinigung für Infektionsmedizin zeigen, dass eine Begrenzung auf ein historisches Versorgungsniveau den zukünftigen Bedarf nicht ausreichend abbilden würde.
In einer Mitgliederbefragung gaben 88 Prozent der teilnehmenden Praxen an, ihr HIV-Versorgungsangebot einschränken zu müssen, wenn die Versorgung ab 2027 auf dem Niveau von 2025 begrenzt würde. 76 Prozent würden keine neuen HIV-Patientinnen und -Patienten mehr aufnehmen können. Im Bereich der PrEP würden 100 Prozent der teilnehmenden Praxen ihr Angebot einschränken, 62 Prozent würden keine neuen PrEP-Nutzenden mehr aufnehmen.
Auf Grundlage der aktuellen Fallzahlentwicklung ergeben die Modellrechnungen der SVIM bereits ab 2027 zunehmende Versorgungslücken. Für die HIV-Behandlung werden bei unveränderter Begrenzung gegenüber dem tatsächlichen Bedarf Versorgungslücken von etwa 203 Patientinnen und Patienten im Jahr 2027, 314 im Jahr 2028 und 445 im Jahr 2029 erwartet.
Auch für die PrEP zeigt sich eine vergleichbare Entwicklung. Die Modellrechnungen weisen für die kommenden Jahre einen weiter steigenden Bedarf aus, der bei einer Begrenzung der Versorgungskapazitäten nicht vollständig abgedeckt werden könnte.
Aus Sicht der SVIM besteht deshalb die zentrale Aufgabe nun darin, die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen so umzusetzen, dass bestehende Versorgungskapazitäten erhalten bleiben und zugleich ein wachsender Bedarf berücksichtigt werden kann.
Hierfür sind aus unserer Sicht insbesondere folgende Punkte wichtig:
Die SVIM sieht die zukünftige Sicherung der HIV- und PrEP-Versorgung als gemeinsame Aufgabe der beteiligten Akteure.
Unser Ziel ist nicht, bestehende Strukturen unverändert zu konservieren, sondern Lösungen zu entwickeln, mit denen die Versorgung auch unter den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen bedarfsgerecht, regional erreichbar, qualitativ hochwertig und wirtschaftlich tragfähig weitergeführt werden kann.
Dafür möchten wir unsere medizinischen und versorgungspraktischen Erfahrungen sowie die Daten unserer Mitgliederbefragung in den weiteren Austausch mit den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen einbringen.
Entscheidend ist aus unserer Sicht, dass ein nachweislich wachsender Versorgungsbedarf auch zukünftig in der Finanzierung abgebildet werden kann. Nur so lassen sich Versorgungssicherheit, Therapiekontinuität und eine wirksame HIV-Prävention in Sachsen langfristig gewährleisten.
Sächsische Vereinigung für Infektionsmedizin e.V.
Königsbrücker Straße 76
01099 Dresden
Fon 0351 8894220
Fax 0351 8894221

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