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Stellungnahme der Sächsischen Vereinigung für Infektionsmedizin e.V. zu den geplanten Regelungen im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und der Notfallreform
Die Sächsische Vereinigung für Infektionsmedizin e. V. (SVIM) vertritt Ärztinnen und Ärzte, die in Sachsen Verantwortung für Prävention, Diagnostik und Behandlung von Infektionserkrankungen übernehmen. Dazu gehören insbesondere die spezialisierte Versorgung von Menschen mit HIV sowie die HIV-Prävention einschließlich der HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP).
Die geplanten beziehungsweise diskutierten Regelungen im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und der Notfallreform drohen diese gewachsenen Versorgungsstrukturen erheblich zu schwächen. Nach Einschätzung der SVIM zeigen aktuelle Mitgliederbefragungen und darauf aufbauende Modellberechnungen: Ohne gezielte Nachsteuerung entstehen in Sachsen bereits ab 2027 relevante Versorgungslücken – mit Folgen für Patientinnen und Patienten, Prävention und öffentliche Gesundheit.
Die HIV-Medizin zählt zu den besonders komplexen Bereichen der ambulanten Versorgung. Dank hochwirksamer antiretroviraler Therapien hat sich die Lebenserwartung von Menschen mit HIV deutlich verbessert. Diese erfreuliche Entwicklung führt zugleich zu einem steigenden und langfristigen Versorgungsbedarf.
Menschen mit HIV werden älter, entwickeln häufiger Begleiterkrankungen und benötigen eine kontinuierliche, koordinierte und spezialisierte Betreuung. Neben der antiviralen Therapie gehören dazu unter anderem die Behandlung von Komorbiditäten, psychosoziale Unterstützung, Prävention weiterer Infektionen sowie die enge interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Fachgebieten.
Die Zahl der in Sachsen behandelten Patientinnen und Patienten steigt seit Jahren kontinuierlich. Parallel wächst die Komplexität der Versorgung. Dieser reale Mehrbedarf darf in der Vergütungssystematik nicht unberücksichtigt bleiben.
Eine Anbindung der Vergütungsentwicklung allein an die Grundlohnrate würde den tatsächlichen Versorgungsaufwand nicht abbilden. Sie käme faktisch einer Budgetierung eines wachsenden, hochspezialisierten und präventionsrelevanten Versorgungsbereichs gleich. Die Folge wäre eine absehbare Begrenzung ambulanter Behandlungskapazitäten.
Die Folgen einer unzureichenden Finanzierung wären bereits in wenigen Jahren spürbar. Modellberechnungen auf Grundlage der aktuellen Versorgungsentwicklung zeigen, dass ab 2027 zunehmende Versorgungslücken in der ambulanten HIV-Behandlung in Sachsen drohen.
HIV-Schwerpunktpraxen könnten zusätzliche Patientinnen und Patienten dann nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr aufnehmen. Längere Wartezeiten, eingeschränkte Erreichbarkeit und eine Verschlechterung der Therapiekontinuität wären absehbare Konsequenzen.
Gerade in der HIV-Medizin ist eine stabile und kontinuierliche Betreuung unverzichtbar. Nur eine verlässliche ambulante Versorgung ermöglicht dauerhaft erfolgreiche Therapien, verhindert Krankheitsprogression und sichert die Virusunterdrückung. Diese ist zugleich eine der wirksamsten Säulen moderner HIV-Prävention.
Besonders kritisch bewertet die SVIM die möglichen Auswirkungen auf die HIV-Prävention. Die HIV-PrEP hat sich in den vergangenen Jahren als hochwirksames Instrument zur Vermeidung von Neuinfektionen etabliert.
Mit der steigenden Nachfrage wächst jedoch auch der Bedarf an qualifizierter Beratung, Diagnostik und langfristiger medizinischer Begleitung.
Bereits heute bestehen in vielen Regionen längere Wartezeiten auf PrEP-Termine. Werden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiter verschlechtert, droht eine deutliche Einschränkung präventiver Angebote. Unsere Berechnungen zeigen, dass ab 2027 erhebliche Lücken sowohl bei laufenden PrEP-Betreuungen als auch bei notwendigen Beratungsangeboten entstehen könnten.
Eine Schwächung der HIV-Prävention hätte nicht nur individuelle Folgen für betroffene Menschen. Sie wäre auch gesundheitspolitisch kontraproduktiv. Verzögerte Diagnosen, vermeidbare Neuinfektionen und höhere langfristige Folgekosten wären mögliche Konsequenzen.
Die geplante Notfallreform droht bestehende Engpässe weiter zu verschärfen. Besonders problematisch wäre eine Verpflichtung spezialisierter Schwerpunktpraxen zum Bereitschaftsdienst während regulärer Praxisöffnungszeiten.
Die Praxen arbeiten bereits heute an ihrer Kapazitätsgrenze. Während der regulären Öffnungszeiten werden deutlich mehr Patientinnen und Patienten versorgt als im Bereitschaftsdienst.
Werden in diesen Zeiten zusätzliche Bereitschaftsdienste verpflichtend, reduziert sich zwangsläufig die Zahl regulärer Behandlungstermine. Dies würde bestehende Versorgungslücken vergrößern und Wartezeiten weiter verlängern.
Zudem gefährden zusätzliche Belastungen die wirtschaftliche Stabilität spezialisierter Schwerpunktpraxen. Eine qualitativ hochwertige HIV-Versorgung erfordert spezialisierte Teams, qualifiziertes Personal und langfristig tragfähige Strukturen. Wirtschaftliche Unsicherheit erschwert Personalentwicklung, ärztliche Nachwuchsgewinnung, Spezialisierung und die Übernahme bestehender Schwerpunktpraxen.
Vor diesem Hintergrund appelliert die SVIM an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, die Sächsische Landesregierung und die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, die ambulante HIV-Versorgung und HIV-Prävention bei den weiteren Beratungen gezielt abzusichern. Aus unserer Sicht sind dafür folgende Schritte erforderlich:
Die Stabilisierung der GKV-Finanzen ist ein wichtiges gesundheitspolitisches Ziel. Sie darf jedoch nicht dazu führen, dass bewährte und hochspezialisierte Versorgungsstrukturen in einem nachweislich wachsenden Bereich geschwächt werden.
Eine moderne HIV-Medizin benötigt verlässliche, bedarfsgerechte und planbare Rahmenbedingungen. Nur so lassen sich Versorgungssicherheit, Therapiekontinuität, Prävention und medizinische Qualität langfristig gewährleisten.
Die SVIM appelliert daher an die politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger sowie an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, die absehbaren Risiken für die HIV-Versorgung und HIV-Prävention ernst zu nehmen und die geplanten Regelungen entsprechend anzupassen.
Sächsische Vereinigung für Infektionsmedizin e.V.
Königsbrücker Straße 76
01099 Dresden
Fon 0351 8894220
Fax 0351 8894221

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